21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 12 S 2 · V R 41/19
Steuerfreiheit, Vermietung, Stellplatz, Nebenleistung, Vorsteuerberichtigung
Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
1. Ist die Vermietung der Stellplätze umsatzsteuerpflichtig oder teilt die Stellplatzvermietung als untrennbare Nebenleistung das steuerliche Schicksal der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung?
2. War das FA berechtigt, Vorsteuerbeträge, die auf die an Wohnungsmieter überlassenen Stellplätze entfielen, nach § 15a UStG zu berichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 41/19
Normen: UStG § 4 Nr 12 S 2, UStG § 15a
Erledigt durch: Urteil vom 10.12.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung