23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 · VII R 35/19
Abrechnungsbescheid, Lohnsteuer, Insolvenzverwalter, Aufrechnung
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Stellen zu Lohnsteuerverbindlichkeiten führende Aufrechnungslagen Rechtshandlungen dar, die der Anfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unterliegen und damit ein Aufrechnungsverbot gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auslösen, selbst wenn die Lohnsteuer vorzeitig angemeldet worden ist und die Lohnsteuer wegen des früheren Zuflusses des Arbeitslohns entstand, obgleich der Monat und damit die zu erbringende Arbeitsleistung (als relevante Rechtshandlung) noch nicht erbracht worden war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 35/19
Normen: AO § 218, InsO § 96 Abs 1 Nr 3, InsO § 129, InsO § 131 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.04.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung