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  • 23.08.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 · IX R 3/20

    Außerordentliche Einkünfte, Tarifermäßigung, Abfindung, Betriebliche Altersversorgung, mehrjährige Tätigkeit

    Letzte Änderung: 23. August 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr

    1. Kann die teilweise Umwidmung einer Abfindung hin zur Zuführung in die betriebliche Altersversorgung mit einer daraus erfolgten Auszahlung in einem späteren Veranlagungsjahr für sich eine Tarifermäßigung nach § 34 EStG beanspruchen?2. Welche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang die Auszahlung nur eines Versorgungsguthabens bei einer aus zwei Versorgungskonten bestehenden betrieblichen Altersversorgung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 3/20

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 23.04.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung