23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 · X R 15/18
Gewerbebetrieb, Imbiss, Gaststätte, Wirtschaftlicher Zusammenhang
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Stellen der gleichzeitige Betrieb eines Eiscafés und eines Imbisses desselben Unternehmers in demselben Gebäude unter Verwendung derselben Außengastronomie gleichartige Betätigungen i.S. von § 2 Abs. 1 GewStG dar?Wie ist der wirtschaftliche Zusammenhang bei identischen, gleichartigen und ungleichartigen/sich ergänzenden Tätigkeiten zu beurteilen?Ist es für die Annahme des Sich-Ergänzens wirtschaftlicher Betätigungen i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG erforderlich, dass bei Vorliegen mehrerer gewerblicher Betätigungen desselben Unternehmers Produkte des einen Unternehmens in dem anderen Unternehmen mitverkauft werden?Kann die statistische Klassifikation der Gewerbezweige ein wesentliches Abgrenzungskriterium darstellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 15/18
Normen: GewStG § 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger