21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 · XI R 13/19
Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Steuerfreier Umsatz
Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien-SondervermögenKann eine Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, einen anteiligen Vorsteuerabzug aus allgemeinen Kosten des Sondervermögens nach einem jeweils fondsspezifischen Aufteilungsschlüssel geltend machen? Handelt es sich bei Aufwendungen für die Veröffentlichung von Jahres- und Hauptberichten, Prüfung von Sondervermögen, Beratung und Grundstücksbewertung durch Sachverständige sowie Leistungen der Depotbank um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung des Sondervermögens", die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung und Bewirtschaftung der vom Sondervermögen gehaltenen Wirtschaftsgüter", die zum Vorsteuerabzug berechtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 13/19
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, UStG § 15 Abs 4, UStG § 4 Nr 8 Buchst h
Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger