21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 19 · XI R 34/19
Kleinunternehmer, Option, Bindungswirkung, Regelbesteuerung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Bindungsfrist für den Verzicht auf die KleinunternehmerregelungBesteht für einen Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 4 UStG jährlich die Möglichkeit des Widerrufs des Verzichts auf Steuerbefreiung, wenn er im Gründungsjahr seines Unternehmens auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat und die fünfjährige Bindungsfrist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG ausgelaufen ist?Beginnt die Bindungsfrist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG erneut zu laufen, wenn nach erstmaligem Verzicht die Umsatzgrenzen des § 19 UStG für zwei Veranlagungszeiträume überschritten worden sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 34/19
Normen: UStG § 19, UStG § 19 Abs 2 S 2, UStG § 19 Abs 2 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 23.09.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung