22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 367 · XI R 39/19
Einspruchsentscheidung, Teileinspruchsentscheidung, Bestandskraft, Festsetzungsverjährung, Hauptsacheerledigung
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Bestandskraft von Steuerbescheiden nach Erledigungserklärungen in einem KlageverfahrenTritt durch die Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten in einem Klageverfahren gegen die auszulegende Einspruchsentscheidung auch Unanfechtbarkeit hinsichtlich eines im Einspruchsverfahren vorgetragenen, jedoch übersehenen und daher in der Einspruchsentscheidung nicht aufgeführten Streitpunktes ein oder ist diese Einspruchsentscheidung als Teileinspruchsentscheidung auszulegen, bei der hinsichtlich des nicht aufgeführten Streitpunktes keine Bestandskraft eingetreten ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 39/19
Normen: AO § 367, AO § 367 Abs 2a, AO § 171 Abs 3a, FGO § 138
Erledigt durch: Urteil vom 17.03.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung