20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · X R 5/20
Erlass, Nachzahlungszinsen, Sachliche Billigkeit, Ermessen, Zinssatz, Verfassung, Übermaßverbot, Auslegung, Rechtsmitteleinlegung
Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2020, 12:45 Uhr
Wurde der Erlass der Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 2011 wegen sachlicher Unbilligkeit ermessensfehlerfrei abgelehnt, wenn diese auf Verzögerungen im Rahmen der Betriebsprüfung beruhen, ohne dass der Kläger dies beeinflussen konnte, zumal die streitgegenständlichen Nachzahlungszinsen seiner Ansicht nach ohnehin mindestens ab dem 01.01.2015 verfassungswidrig im Hinblick auf das Übermaßverbot sind?Gebietet es die rechtsschutzgewährende Auslegung, ein deutlich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist zur Zinsfestsetzung eingegangenes Schreiben, welches ebenso deutlich zu erkennen gibt, dass sich der Kläger in Bezug auf eine Zinsfestsetzung jedenfalls in Höhe eines Teilbetrags beschwert fühlt und Nachprüfung begehrt, so umzudeuten, dass der Kläger den Bescheid anfechten wollte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 5/20
Normen: AO § 227, AO § 233a, AO § 238, FGO § 102, GG Art 3 Abs 1, AO § 347, AO § 358
Erledigt durch: Urteil vom 05.09.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger