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  • 16.04.2020 · Anhängiges Verfahren · EUV 2015/1429 · C-79/20 P

    Yusco, Antidumpingzoll, Kaltgewalzte Flacherzeugnisse, Volksrepublik China und Taiwan

    Letzte Änderung: 16. April 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 16. April 2020, 12:37 Uhr

    Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingelegt am 14.02.2020, mit dem Antrag,

    - das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären;

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 03.12.2019 in der Rechtssache Yieh United Steel Corporation Ltd (Yusco)/Kommission, T-607/15 aufzuheben;

    - nach Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs endgültig zu entscheiden, den Anträgen von Yusco vor dem Gericht stattzugeben und folglich den der Rechtsmittelführerin durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1429 der Kommission vom 26.08.2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan (im Folgenden: angefochtene Verordnung) auferlegten Antidumpingzoll aufzuheben, soweit er die Rechtsmittelführerin betrifft;

    - der Kommission und den Streithelferinnen neben ihren eigenen Kosten die gesamten Kosten der Rechtsmittelführerin im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren sowie dem Verfahren vor dem Gericht aufzuerlegen.

    (Die Klägerin trägt u.a. einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 3 der VO (EU) 2016/1036 vom 08.06.2016 vor, indem das Gericht die Anwendung dieser Bestimmung zu Unrecht außer Acht gelassen habe.)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-79/20 P

    Normen: EUV 2015/1429, EUV 2016/1036

    Rechtsmittel: Klage