20.07.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 Abs 1 · VII R 38/19
Haftung, Faktischer Geschäftsführer, Insolvenz
Letzte Änderung: 20. Juli 2021, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr
1. Kann für die insolvenzrechtliche Begründung des Haftungsanspruchs auf die Nichtentrichtung der Steuer nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung bei tatsächlicher Fälligkeit (§ 34 Abs. 1 Satz 2 AO) abgestellt werden, wenn eine Pflichtverletzung i.S. des § 69 AO vorangeht, auf die der Haftungsbescheid aber nicht gestützt ist?2. Scheidet eine Haftungsinanspruchnahme aus, weil es sich bei dem Kläger nicht um einen faktischen Geschäftsführer handelt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 38/19
Normen: AO § 191 Abs 1, AO § 35, AO § 34 Abs 1, AO § 130 Abs 1, AO § 125, AO § 69
Erledigt durch: Sachurteil vom 19.01.2021, Revision Beklagter: durcherkannt; Revision Kläger: unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde