22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 11/20
Einnahmeüberschussrechnung, Privatnutzung, Kraftfahrzeug, 1 %-Regelung, Leasing, Abfluss
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr
Ist der Entnahmewert für die private Fahrzeugnutzung bei einem Überschussrechner auf die im Streitjahr tatsächlich abgeflossenen Fahrzeugkosten zu deckeln, oder ist der nach der 1 %-Methode ermittelte (höhere) Wert im Hinblick darauf anzusetzen, dass die im Vorjahr für das Fahrzeug geleistete Leasingsonderzahlung anteilig dem Streitjahr zuzurechnen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 11/20
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger