25.05.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 S 1 · I R 48/19
Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Gold, Gewinnermittlungsart, Buchführungspflicht, Wahlrecht, Verlust, Negativer Progressionsvorbehalt
Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr
Ist der im Inland ansässige Gesellschafter einer ausländischen (hier: luxemburgischen) Personengesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt, aber ihrerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies freiwillig tut, befugt, nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als seinen Gewinn aus der Beteiligung den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 48/19
Normen: EStG § 4 Abs 3 S 1, EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3, DBA LUX Art 5 Abs 1, DBA LUX Art 2 Abs 1 Buchst a, DBA LUX Art 20 Abs 2, AO § 140, AO § 146 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 18.01.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger