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  • 20.05.2020 · Anhängiges Verfahren · EStDV § 7 Abs 1 · IV R 1/20

    Betriebsverpachtung, Schenkung, Grundstück, Betriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Vorbehaltsnießbrauch

    Letzte Änderung: 20. Mai 2020, 09:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr

    Führte bereits die schenkweise Übertragung des verpachteten Hotelbetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt zur Betriebsaufgabe durch den Schenker und erfolgte daher die weitere Übertragung des Grundstücksanteils durch eine der Beschenkten aus deren Privatvermögen mit der Folge, dass der im Streitjahr nach Ablauf der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG realisierte Gewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt? Oder blieb das Grundstück Betriebsvermögen, so dass die Beschenkten in GbR weiterhin gewerbliche Einkünfte erzielten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 1/20

    Normen: EStDV § 7 Abs 1, EStG § 6 Abs 3, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger