22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 122 Abs 5 · VI R 37/19
Bekanntgabe, Steuerbescheid, Schweiz, Öffentliche Zustellung
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr
Ist Art. 28 Abs. 6 Satz 1 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 25.01.1988 i.d.F. des Protokolls vom 27.05.2010 dahin auszulegen, dass diese Vorschrift nicht die Zustellung von Schriftstücken gemäß Art. 17 Abs. 3 des Übereinkommens umfasst? Durfte daher ab dem 01.01.2017 ein Steuerbescheid unmittelbar durch die Post an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen zugestellt werden und war damit ab diesem Zeitpunkt eine öffentliche Zustellung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VwZG nicht mehr zulässig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 37/19
Normen: AO § 122 Abs 5, VwZG § 10 Abs 1 S 1 Nr 3, VwZG § 9
Erledigt durch: Urteil vom 08.03.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung