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  • 22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 22/20

    Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundstücksveräußerung, Grundstücksentnahme, Umlegungsverfahren, Barabfindung, Spekulationsfrist, Betriebsübernahme, Surrogation

    Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr

    Gehörten die aus einer baurechtlichen Umlegung ehemaligen Ackerlands einschließlich einer Barabfindung erhaltenen und später teilweise veräußerten Baugrundstücke noch zum Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und ,falls nein, wie sind die Grundstücksveräußerungen zu besteuern, wenn die veräußerten Baugrundstücke durch eine Baulandumlegung aus früheren Ackerflächen, die teilweise innerhalb und teilweise außerhalb der Spekulationsfrist entnommen wurden, und aus einer Barabfindung hervorgegangen sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 22/20

    Normen: EStG § 13, EStG § 23, EStG § 6 Abs 3, EStG § 6c

    Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung