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  • 22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · X R 32/19

    Photovoltaik, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Prognosezeitraum, Verlust, Liebhaberei, Private Mitveranlassung

    Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr

    Kann auch dann eine verlustbringende Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht i.S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG unterhalten werden, wenn die Gewinnerwartung unter Verzicht auf ein schlüssiges Betriebskonzept allein aus Werbeversprechen abgeleitet wurde und der erzeugte Strom überwiegend zur Deckung des privaten Strombedarfs genutzt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 32/19

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Verwaltung