22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · X R 32/19
Photovoltaik, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Prognosezeitraum, Verlust, Liebhaberei, Private Mitveranlassung
Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr
Kann auch dann eine verlustbringende Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht i.S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG unterhalten werden, wenn die Gewinnerwartung unter Verzicht auf ein schlüssiges Betriebskonzept allein aus Werbeversprechen abgeleitet wurde und der erzeugte Strom überwiegend zur Deckung des privaten Strombedarfs genutzt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 32/19
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Verwaltung