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  • 21.09.2021 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 31/19

    Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit, Betriebsaufspaltung, Mittelbare Beteiligung, Personelle Verflechtung, Immobilienfonds, Mitarbeiterbeteiligung

    Letzte Änderung: 21. September 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2020, 08:30 Uhr

    Liegt eine -der Gewährung der erweiterten Kürzung entgegenstehende- Betriebsaufspaltung vor, wenn die hinter der Betriebsgesellschaft stehende Kapitalgesellschaft zwar nicht über die Mehrheit der Stimmrechte bei der Besitzgesellschaft verfügt, aber als Alleingesellschafterin von deren allein geschäftsführungsbefugter Komplementärin beherrschenden Einfluss auf die Geschicke des täglichen Lebens hat? Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Umstand, dass es sich bei der Besitzgesellschaft um einen geschlossenen Immobilienfonds im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells handelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 31/19

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, EStG § 15 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.05.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger