Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.07.2020 · Anhängiges Verfahren · EGRL 96/2003 Art 17 Abs 1 Buchst b · C-139/20

    Energieerzeugnisse, Elektrischer Strom, Steuerbefreiung, Emissionshandelssystem

    Letzte Änderung: 2. Juli 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 2. Juli 2020, 12:30 Uhr

    Klage der Kommission gegen Polen, eingereicht am 16.03.2020, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. b und Art. 17 Abs. 4 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verstoßen hat, dass sie ein Recht auf Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse eingeführt hat, die von unter das Emissionshandelssystem der Union fallenden energieintensiven Unternehmen verwendet werden;

    - der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-139/20

    Normen: EGRL 96/2003 Art 17 Abs 1 Buchst b, EGRL 96/2003 Art 17 Abs 4

    Rechtsmittel: Klage