Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · BewG § 79 Abs 2 S 2 · II R 6/19

    Einheitswert, Grundvermögen, Jahresrohmiete

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:14 Uhr

    Feststellung des Einheitswerts für Grundvermögen:Ist die gewerbliche Mitbenutzung für die Einstufung als Grundstücksart "Einfamilienhaus" unbeachtlich, wenn dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird?Sind Räumlichkeiten, die von einer GmbH im Obergeschoss eines Einfamilienhauses als Büroräume genutzt werden nach dem Mietspiegel für Gewerberaum zu bewerten oder mit der Jahresrohmiete für Nutzung zu Wohnzwecken?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 6/19

    Normen: BewG § 79 Abs 2 S 2, BewG § 75 Abs 5 S 4

    Erledigt durch: Urteil vom 26.08.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger