20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 S 1 · IV R 13/20
Personengesellschaft, Gewerbesteuerpflicht, Beginn, Gewerblicher Grundstückshandel
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:15 Uhr
Beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss des Kaufvertrags über den Erwerb des ersten Grundstücks, oder bereits mit auf einen Grundstückserwerb gerichteten Vorbereitungshandlungen (wie z.B. Beauftragung eines Maklers, Besichtigungstermine, Vertragsverhandlungen, Beauftragung des Notars zur Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs), die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 13/20
Normen: GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 10a, EStG § 15 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 01.09.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung