21.06.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 30 · VII R 19/20
Steuergeheimnis, Außenprüfung, Feststellung, Grundstück, Sanierung
Letzte Änderung: 21. Juni 2024, 17:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:15 Uhr
Welche Daten dürfen im Rahmen einer Außenprüfung in Bezug auf §§ 7h und 7i EStG ermittelt und offengelegt werden?Ist die Ermittlung, Offenbarung und Verteilung des (Roh-)Gewinns und der Vertriebskosten und die daraus resultierende Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zur Durchführung eines Besteuerungsverfahrens (hier: zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA) verhältnismäßig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 19/20
Normen: AO § 30, AO § 180 Abs 2, BGB § 1004, EStG § 7h, EStG § 7i
Erledigt durch: Urteil vom 17.10.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger