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  • 21.06.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 30 · VII R 19/20

    Steuergeheimnis, Außenprüfung, Feststellung, Grundstück, Sanierung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2024, 17:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:15 Uhr

    Welche Daten dürfen im Rahmen einer Außenprüfung in Bezug auf §§ 7h und 7i EStG ermittelt und offengelegt werden?Ist die Ermittlung, Offenbarung und Verteilung des (Roh-)Gewinns und der Vertriebskosten und die daraus resultierende Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zur Durchführung eines Besteuerungsverfahrens (hier: zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA) verhältnismäßig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 19/20

    Normen: AO § 30, AO § 180 Abs 2, BGB § 1004, EStG § 7h, EStG § 7i

    Erledigt durch: Urteil vom 17.10.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger