22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · VIII R 9/20
Arzt, Freiberufler, Arbeitnehmer, Lohnsteueranmeldung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Einkommensteuerveranlagung
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:15 Uhr
Können bestandskräftige Einkommensteuerbescheide geändert werden, in denen die Einkünfte eines angestellten Chefarztes aus im Krankenhaus erbrachten wahlärztlichen Leistungen doppelt, nämlich sowohl in den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als auch in denjenigen aus freiberuflicher Tätigkeit enthalten sind? Liegen insbesondere widerstreitende Steuerfestsetzungen im Sinne von § 174 Abs. 1 AO vor, weil die Einkünfte auch in die Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers eingegangen sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 9/20
Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, AO § 129, AO § 173 Abs 1 Nr 2, AO § 174 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.04.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger