20.05.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 8/20
Kindergeld, Ausbildung, Erkrankung
Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 08:59 Uhr
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von in der Ausbildung erkrankten Kindern:1. Setzt eine Berücksichtigung ein fortbestehendes Ausbildungsverhältnis voraus?2. Falls ja, setzt eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG voraus, dass das Kind anstelle von Bemühungen um einen Ausbildungsplatz eine Erklärung abgibt, dass es sich nach Beendigung der Erkrankung wieder um einen Ausbildungsplatz bewerben will?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 8/20
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c
Erledigt durch: Urteil vom 07.10.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung