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  • 20.05.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 357 · III R 34/20

    Einspruch, Auslegung, Zinsfestsetzung

    Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 09:00 Uhr

    Können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden, wenn der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der "Bescheidbezeichnung" anficht, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt (hier: Zinsfestsetzung) zu erheben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 34/20

    Normen: AO § 357, AO § 233a, BGB § 133

    Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2021, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger