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  • 27.08.2020 · Anhängiges Verfahren · EUV 2017/763 · C-260/20 P

    Antidumpingzoll, Leichtgewichtiges Thermopapier, Republik Korea

    Letzte Änderung: 27. August 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 27. August 2020, 11:16 Uhr

    Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel der Kommission, eingelegt am 11.06.2020, mit dem Antrag,

    - das angefochtene Urteil aufzuheben, die im ersten Rechtszug erhobene Klage abzuweisen und der Hansol Paper Co. Ltd die Kosten aufzuerlegen,

    oder wahlweise

    - die Rechtssache an das Gericht zur erneuten Prüfung zurückzuverweisen und die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug und des Rechtsmittelverfahrens vorzubehalten.

    (In dem angefochtenen Urteil erklärte das Gericht die Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 der Kommission vom 02.05.2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea für nichtig, soweit sie die Hansol Paper Co. Ltd betrifft.)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-260/20 P

    Vorinstanz: EuG 02.04.2020, T-383/17

    Normen: EUV 2017/763

    Rechtsmittel: Unternehmen gegen Kommission