26.08.2021 · Anhängiges Verfahren · UStG § 13b Abs 5 S 1 · V R 7/20
Steuerschuldner, Ehegatte, Unternehmer, Leistungsempfänger, Rechnungsberichtigung, Erstattungsanspruch
Letzte Änderung: 26. August 2021, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr
1. Steht der Umstand, dass sowohl der Kläger als Unternehmer als auch seine damalige Ehefrau (Nichtunternehmerin) im gleichen Umfang Empfänger der von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbrachten Werklieferung (hier: Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück des Klägers) gewesen sind, der alleinigen Inanspruchnahme des Klägers als Steuerschuldner gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 UStG entgegen?2. Führt ein Bezahlen der Umsatzsteuerschuld mit nachträglichem Umschreiben der Rechnung bei (angeblich) gleichzeitig vom FA vorgetragener Rechtsmeinung, wonach der Kläger Umsatzsteuerschuldner sei, zwangsläufig zum Aufleben eines Abrechnungsrechtsverhältnisses zwischen dem FA und dem Kläger?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 7/20
Normen: UStG § 13b Abs 5 S 1, UStG § 13b Abs 2 Nr 1, AO § 37 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 10.12.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger