21.07.2023 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 54 · VII R 27/20
Energiesteuer, Entlastung, Fernwärme, Zuordnung, Verlust
Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr
Kann für Wärmeverluste, die in einem von verschiedenen Wärmeerzeugungsanlagen gespeisten Rohrleitungsnetz (Fernwärmenetz) entstehen, eine freie Zuordnung des Wärmeeinsatzes erfolgen oder sind die eingespeiste Wärme und damit auch die Wärmeverluste prozentual auf alle einspeisenden Anlagen aufzuteilen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 27/20
Normen: EnergieStG § 54, EnergieStV § 100a
Erledigt durch: Urteil vom 28.02.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger