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  • 21.07.2023 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 10 · VII R 33/20

    Stromsteuer, Steuerentlastung, KMU, Verbundene Unternehmen

    Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr

    1. Welche Unternehmen gelten als "verbundene" bzw. "verpartnerte" Unternehmen i.S. des Art. 3 Abs. 2 und 3 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36)?
    2. Ist dabei infolge der beschränkenden Betrachtung der in Frage kommenden Unternehmen entsprechend dem Beschluss der Kommission vom 18.12.2012 - 2012/838/EU - (ABl. L 359/45) lediglich auf die unmittelbar vor- bzw. nachgeschalteten Unternehmen abzustellen?
    3. Inwiefern ist der vom Anhang der Empfehlung vorgegebene Zweijahreszeitraum bei nur zeitweiser Unter- bzw. Überschreitung maßgeblich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 33/20

    Normen: StromStG § 10

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger