20.02.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst b · IX R 14/20
Absetzung für Abnutzung, Abschreibung, Bemessungsgrundlage, Nachträgliche Anschaffungskosten
Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr
Zur Frage der AfA für den nachträglichen Erwerb eines Tiefgaragenstellplatzes (2015), der in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang zur 1999 erworbenen, denkmalgeschützten Mietwohnung steht.Kann dieser Vorgang -ohne Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen AfA-Volumen der Wohnung (§ 7 Abs. 5 EStG-AfA-Volumen vorhanden / § 7i EStG-AfA-Volumen schon verbraucht)- dazu führen, dass sich als neue AfA-BMG für die Wohnung inkl. Tiefgaragenstellplatz eine Bezugsgröße aus den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung und den nachträglichen Anschaffungskosten für den Erwerb der Tiefgarage bildet, auf die sodann der bisherige AfA-Satz nach § 7 Abs. 5 EStG angewendet wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 14/20
Normen: EStG § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst b, EStG § 7i
Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger