21.04.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3 · XI R 17/20
Unentgeltliche Wertabgabe, Blockheizkraftwerk, Bemessungsgrundlage, Selbstkosten, Aufteilungsmethode
Letzte Änderung: 21. April 2023, 18:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr
Bemessungsgrundlage von unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer1. Bemessen sich die unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer nach dem Einkaufspreis oder den Selbstkosten?2. Sind bei einer Ermittlung nach den Selbstkosten diese nach den erzielbaren Marktwerten für Strom und Wärme (sog. Marktwertmethode) oder nach dem Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh (sog. energetische Aufteilungsmethode) zu ermitteln?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 17/20
Normen: UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung