20.05.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 · III R 43/20
Kindergeld, Rückforderung, Unfall, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Krankheit, Verwaltungsanweisung
Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr
1. Ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG so auszulegen, dass eine auf die Ausbildung gerichtete Maßnahme tatsächlich durchzuführen ist?2. Führt eine Unterbrechung der Ausbildung aufgrund einer unfallbedingten und nicht lediglich auf absehbare Zeit ("zeitweise") attestierte Erkrankung zur Versagung des Kindergeldanspruches? Liegt hierbei eine nicht nur vorübergehende Hinderung aus objektiven Gründen vor?3. Sind die Regelungen der Verwaltungsanweisung (DA-KG) für die Entscheidungen der Familienkasse verbindlich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 43/20
Normen: EStG § 62, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 63 Abs 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung