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  • 10.02.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 13b · V R 27/20

    Bauträger, Erstattungsanspruch, Änderungsbescheid, Ablaufhemmung, Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung, Zusammenhang, Änderungsantrag

    Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr

    1. Führt in den sog. Bauträgerfällen der Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers zur Hemmung der Festsetzungsverjährung beim leistenden Unternehmer nach § 171 Abs. 14 AO?2. Hemmt ein Erstattungsanspruch erst ab seiner Fälligkeit oder bereits ab seinem materiell-rechtlichen Entstehen nach § 171 Abs. 14 AO die Festsetzungsverjährung?3. Unterbricht ein Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO als "schriftliches Geltendmachen des Anspruchs" nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AO die Zahlungsverjährung?4. Verhindert ein Erstattungsanspruch auch nach seinem Erlöschen durch Auszahlung noch bis zum Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach § 171 Abs. 14 AO den Eintritt der Festsetzungsverjährung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 27/20

    Normen: UStG § 13b, UStG § 13a Abs 1 Nr 1, UStG § 27 Abs 19, AO § 171 Abs 14, AO § 164 Abs 2 S 1, AO § 231 Abs 1 S 1 Nr 8, AO § 37 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 27.07.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger