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  • 20.01.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 9 · XI R 12/20

    Sonstige Leistung, Verfügungsmacht

    Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Schlachtung und weiteren Verarbeitung von TierenDienen die ab dem Zeitpunkt des Abladens der Tiere auf dem Betriebsgelände eines Schlachthofes im anschließenden Produktionsprozess erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Schlachtung und Verarbeitung den internen Unternehmensabläufen des Schlachthofs oder stellen sie den leistenden Tiererzeugern gesondert zu berechnende sonstige Leistungen dar?Findet die umsatzsteuerrechtliche Verschaffung der Verfügungsmacht der gelieferten Tiere an den Schlachthof zum Zeitpunkt des Abladens auf dem Betriebsgelände statt oder zum Zeitpunkt des zivilrechtlichen Übergangs des Eigentums an den Tieren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 12/20

    Normen: UStG § 3 Abs 9, UStG § 3 Abs 1

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 11.10.2022

    Rechtsmittelführer: Verwaltung