22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · EG Art 43 · I R 49/19
Niederlassungsfreiheit, Betriebsstätte, Ausland, Verrechenbarer Verlust
Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr
1. Sind abkommensrechtlich freigestellte "finale" Verluste einer endgültig geschlossenen ausländischen Betriebsstätte mangels Vergleichbarkeit der Situation in- und ausländischer Betriebsstätten im Inland nicht abzugsfähig?2. Das Verfahren I R 17/16 war durch Beschluss vom 13. November 2017 bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-650/16 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 49/19
Normen: EG Art 43, EG Art 48, AEUV Art 49, AEUV Art 54, DBA ITA Art 7 Abs 1, DBA ITA Art 24 Abs 3
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung