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  • 22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 4 · I R 24/20

    Verdeckte Einlage, Zinsen, Wertpapiergeschäft, Selbständiges Wirtschaftsgut, Wirtschaftliches Eigentum

    Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr

    Zinsforderungen als verdeckte Einlage1. Stellen die mit der Überlassung von Wertpapieren verbundenen Zinsforderungen ein selbständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut dar?2. Ist bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft i.S. des § 340b Abs. 2 HGB das wirtschaftliche Eigentum auf Basis der handelsrechtlichen Zurechnung gemäß § 340b Abs. 4 HGB dem Pensionsgeber zuzurechnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 24/20

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 4, KStG § 8 Abs 1 S 1, HGB § 340b, AO § 39, EStG § 5

    Erledigt durch: Urteil vom 15.03.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger