20.03.2024 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 1 · II R 22/20
Schenkungsteuer, Steuerbescheid, Umdeutung, Stimmrecht, Nießbrauch
Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr
1. Kann ein fehlerhafter Änderungsbescheid nach § 128 AO in einen materiell rechtswidrigen Erstbescheid umgedeutet werden?2. Ist der durch Umdeutung gewonnene Bescheid auf das gleiche Ziel gerichtet, wenn die Finanzbehörde mit dem umgedeuteten Bescheid einen anderen Steuerschuldner (Gesamtschuldner) in Anspruch nehmen wollte?3. Kann das mit einem Kommanditanteil verbundene Stimmrecht einem Nießbraucher so umfassend zugeordnet werden, dass der Kommanditist selbst -auch im Fall von Grundlagenbeschlüssen- von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 22/20
Normen: ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 2, AO § 128
Erledigt durch: Urteil vom 08.11.2023, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger