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  • 21.04.2023 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 3 Nr 2 · II R 33/20

    Grunderwerbsteuer, Umstrukturierung, Beteiligung, Muttergesellschaft

    Letzte Änderung: 21. April 2023, 18:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr

    Besteuerung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStGIst für die grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken zum Vermögen einer Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden sollen, sodass der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG erfüllt wird, die eigene Verwirklichung eines grunderwerbsteuerlichen Vorgangs i. S. d. § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStG erforderlich, oder reicht die un/mittelbare Beteiligung an der grundbesitzenden Gesellschaft zur Tatbestandsverwirklichung aus?
    Ist eine Umstrukturierung nach ausländischem Recht auf das deutsche Umwandlungssteuergesetz übertragbar, auch wenn dieses den ausländischen Umwandlungsvorgang nicht explizit regelt und kann dadurch der grunderwerbsteuerliche Vorgang des § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG verwirklicht werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 33/20

    Normen: GrEStG § 1 Abs 3 Nr 2, GrEStG § 6a

    Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2022, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger