25.07.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 68 · III R 33/20
Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Zuständigkeit, Mitwirkungspflicht
Letzte Änderung: 25. Juli 2022, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr
1. Ist dem Kläger die Kindergeldrückforderung zu erlassen, obwohl er seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist?2. Fehlte dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Befugnis, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der "Regionalen Inkasso Services" bei der Familienkasse Nordrhein-Westfalen durch Ermächtigungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG zu zentralisieren? Ist die Entscheidung der unzuständigen Behörde deshalb aufzuheben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 33/20
Normen: EStG § 68, AO § 227, AO § 16, FVG § 5 Abs 1 Nr 11, AO § 127
Erledigt durch: Urteil vom 07.04.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger