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  • 23.08.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 1 · III R 36/20

    Kindergeld, Sorgerecht, Ausland, Ermessensentscheidung

    Letzte Änderung: 23. August 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr

    1. Besteht eine Anspruchskonkurrenz bei der Anwendung der VO Nr. 883/2004 und DVO Nr. 987/2009, wenn der sorgerechtslose Kindsvater im Ausland (Schweden) einer Erwerbstätigkeit nachgeht und keinerlei Unterhalt leistet? Ist das deutsche Kindergeld gegenüber schwedischen Leistungen nachrangig?2. Liegt bei der Auswahl des Schuldners seitens der Familienkasse eine Ermessensreduzierung auf Null vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 36/20

    Normen: EStG § 62 Abs 1, FGO § 102, AO § 5

    Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung