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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 4 Abs 6 S 6 · III R 37/20

    Verschmelzung, Betriebsvermögen, GmbH, Pensionsrückstellung, Doppelbesteuerung, Übernahmeverlust

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr

    1. Ist ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden?2. Kommt es durch die Erfassung der offenen Rücklagen (Pensionsrückstellung) als Bezüge i.S. des § 7 UmwStG und der Berücksichtigung des Übernahmeergebnisses i.S. des § 4 UmwStG zu einer Doppelbesteuerung? Ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 sowie des § 7 UmwStG teleologisch zu reduzieren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 37/20

    Normen: UmwStG § 4 Abs 6 S 6, UmwStG § 4 Abs 5 S 2, UmwStG § 4 Abs 4 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, UmwStG § 5 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 6a

    Erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger