20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · III R 40/20
Kindergeld, Erstattungsanspruch, Sozialleistung
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr
1. Besteht ein Vorrangigkeits-Nachrangigkeits-Verhältnis zwischen der Familienkasse und dem Jobcenter, wodurch ein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 AO begründet wird?2. Kommt es für die Frage, ob Kenntnis i.S. des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X vorliegt, darauf an, dass der um Erstattung ersuchte Leistungsträger weiß, welche Leistungen ein anderer Leistungsträger für welche Zeiträume und in welcher Höhe erbracht hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 40/20
Normen: AO § 37 Abs 2, EStG § 74 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger