21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · FGO § 100 Abs 1 S 1 · III R 52/20
Kindergeld, Krankheit, Ausbildung, Attest
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr
1. Erfüllt ein Kind sowohl das subjektive als auch das objektive Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG auch dann, wenn es infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich um eine Berufsausbildung zu bemühen, aber ausbildungswillig ist?2. Ist eine Ausbildungswilligkeit zu verneinen, wenn sich das Kind krankheitsbedingt nicht um einen (neuen) Ausbildungsplatz bemüht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 52/20
Normen: FGO § 100 Abs 1 S 1, EStG § 62, EStG § 63, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 32 Abs 4 Nr 2 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 31.08.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung