22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 26/20
Einnahmeüberschussrechnung, Privatnutzung, Kraftfahrzeug, 1 %-Regelung, Leasing, Abfluss, Unbilligkeit, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr
Liegt eine Unbilligkeit darin, dass bei der Deckelung des nach der 1 %-Methode ermittelten Entnahmewerts für die private Fahrzeugnutzung auf die tatsächlichen Kosten bei einem Überschussrechner nicht allein auf die in den Streitjahren abgeflossenen Fahrzeugkosten abgestellt, sondern zusätzlich der rechnerisch auf die Streitjahre entfallende Anteil der in einem früheren Veranlagungszeitraum für das Fahrzeug geleisteten Leasingsonderzahlung berücksichtigt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 26/20
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 11 Abs 2, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b, AO § 163
Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger