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  • 22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 26/20

    Einnahmeüberschussrechnung, Privatnutzung, Kraftfahrzeug, 1 %-Regelung, Leasing, Abfluss, Unbilligkeit, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

    Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr

    Liegt eine Unbilligkeit darin, dass bei der Deckelung des nach der 1 %-Methode ermittelten Entnahmewerts für die private Fahrzeugnutzung auf die tatsächlichen Kosten bei einem Überschussrechner nicht allein auf die in den Streitjahren abgeflossenen Fahrzeugkosten abgestellt, sondern zusätzlich der rechnerisch auf die Streitjahre entfallende Anteil der in einem früheren Veranlagungszeitraum für das Fahrzeug geleisteten Leasingsonderzahlung berücksichtigt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 26/20

    Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 11 Abs 2, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b, AO § 163

    Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger