11.02.2021 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. b · C-513/20
Zahlungen, Dienstleistung, Klassische Thermalkuren, Eng verbundene Umsätze
Letzte Änderung: 11. Februar 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 11. Februar 2021, 10:22 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 13. Oktober 2020, zu folgender Frage:
Können Zahlungen, die als Gegenleistung für die Dienstleistung des Anlegens eines individuellen Datenblatts für jeden Nutzer geleistet werden, das das Anamneseblatt mitumfasst, das zum Erwerb von Behandlungen im Rahmen der "Klassischen Thermalkuren" berechtigt, unter den Begriff "eng verbundene Umsätze" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie fallen und somit als von der Mehrwertsteuer befreit angesehen werden?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-513/20
Normen: EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, AEUV Art. 267
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen