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  • 25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · DBA SWE Art 4 Abs 1 Buchst b · II R 29/20

    Schenkungsteuer, Ansässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen, Wohnsitz

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr

    Festsetzung von Schenkungsteuer im Rahmen des Deutsch-schwedischen Steuerabkommens:Steht das DBA SWE der Festsetzung deutscher Schenkungsteuer entgegen, wenn im Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer in Schweden abgeschafft war?Setzt die Möglichkeit nach dem Recht eines Staates aufgrund des Wohnsitzes steuerpflichtig zu werden und damit auch die Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA SWE voraus, dass es in diesem Staat ein entsprechendes gültiges Gesetz gibt, welches die Steuerpflicht aufgrund des Wohnsitzes begründet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 29/20

    Normen: DBA SWE Art 4 Abs 1 Buchst b, DBA SWE Art 24 Abs 3, ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 2 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 24.05.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung