22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 57 · V R 26/20
Verein, Gemeinnützigkeit, Jagd, Jägerprüfung, Zweckbetrieb, Satzung, Unmittelbarkeit
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr
1. Kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur dann als begünstigter Zweckbetrieb i.S. von § 65 AO angesehen werden, wenn die Körperschaft den Zweckbetrieb zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unbedingt und unmittelbar benötigt?2. Stellt die Durchführung und Abnahme von Jägerprüfungen durch einen gemeinnützigen Verein, zu dessen Vereinszweck u.a. Naturschutz und Landschaftspflege durch Hege und Pflege von Wild gehört, einen Zweckbetrieb dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 26/20
Normen: AO § 57, AO § 65 Nr 1, AO § 65 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung