21.12.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1 Nr 1 · XI R 22/20
Steuerbare Leistung, Sonstige Leistung, Ort der Leistung, Nachweis
Letzte Änderung: 21. Dezember 2023, 14:04 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr
Umsatzsteuerrechtliche Bestimmung des Leistungsorts bei elektronischen DienstleistungenHat die Klägerin ausreichend nachgewiesen, dass die elektronischen Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger erbracht wurden, der sein Unternehmen im Ausland betreibt, und der Ort der Leistung somit nicht im Inland liegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 22/20
Normen: UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3a, EUV 282/2011 Art 10
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 18.10.2023
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger