20.09.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 367 · V R 31/20
Einspruchsentscheidung, Teilbestandskraft, Urteil
Letzte Änderung: 20. September 2022, 18:50 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2021, 18:24 Uhr
Tritt durch die Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten in einem Klageverfahren gegen die auszulegende Einspruchsentscheidung auch Unanfechtbarkeit hinsichtlich eines im Einspruchsverfahren vorgetragenen, jedoch übersehenen und daher in der Einspruchsentscheidung nicht aufgeführten Streitpunktes ein oder ist diese Einspruchsentscheidung als Teileinspruchsentscheidung auszulegen, bei der hinsichtlich des nicht aufgeführten Streitpunktes keine Bestandskraft eingetreten ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 31/20
Normen: AO § 367, AO § 171 Abs 3a, FGO § 138
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 12.05.2022
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger