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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 5 Abs 1 · VII R 2/21

    Stromsteuer, Entnahme, Steuerentstehung, Steuerbefreiung, Umspannwerk

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2021, 18:24 Uhr

    Stromsteuerrechtliche Behandlung sog. technischer Betriebsverbräuche:1. Entsteht für sog. technische Betriebsverbräuche, die physikalisch-technisch zwingend für einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb eines Umspannwerkes eines (Übertragungs-)Netzbetreibers notwendig sind, gemäß § 5 Abs. 1 Alt. 2 StromStG durch Entnahme aus dem Versorgungsnetz die Stromsteuer?
    2. Sofern eine Entnahme aus dem Versorgungsnetz und damit eine Steuerentstehung bejaht werden sollte, sind diese Strommengen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von der Stromsteuer befreit?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 2/21

    Normen: StromStG § 5 Abs 1, StromStG § 9 Abs 1 Nr 2, StromStV § 12 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 20.06.2023

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger