23.01.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · VIII R 31/20
Freiberufliche Tätigkeit, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Mitunternehmer, Einkunftsart
Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2021, 18:24 Uhr
Schließt die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft als Komplementärin das Erzielen freiberuflicher Einkünfte durch die KG auch dann aus, wenn die Beteiligung der Kapitalgesellschaft allein dazu dienen soll, im Falle eines plötzlichen Versterbens des als weiterer Komplementär beteiligten Berufsträgers -ihres Alleingesellschafters- die Auflösung der KG zu verhindern, die Geschäfte der KG allein durch diesen weiteren Berufsträger geführt werden und die Kapitalgesellschaft am Einkommen und Vermögen der KG nicht beteiligt ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 31/20
Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 05.09.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger